Schritt 5: Eintragung ins Genossenschaftsregister

Der letzte formale Akt der Gründung ist die Eintragung im Registergericht. Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die Genossenschaft voll rechtsfähig.

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen (§ 11 Abs. 2 GenG):

  • Die Satzung mit allen Unterschriften der Mitglieder.
  • Eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
  • Die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass Ihre Genossenschaft zum Beitritt
    zugelassen ist.
  • Eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes.

WICHTIGE INFO ZUR EINREICHUNG:
Die Unterlagen sind beim Genossenschaftsregister in elektronischer Form einzureichen. Da jedoch die Anmeldung sowieso in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss, wird dies vom zuständigen Notar für Sie erledigt. Dazu muss der Vorstand einen Termin beim Notar vereinbaren, dem dann alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Checkliste Eintragung ins Genossenschaftsregister:

Das müssen Sie unbedingt zur Prüfung an den Prüfungsverband schicken:

Erledigt

     

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Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften